Die Landkreise in Bayern haben nach bayerischem Feuerwehrgesetz die Aufgabe, Spezialfahrzeuge und Einrichtungen für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung vorzuhalten, die sich in der Beschaffung für eine einzelne Gemeinde nicht lohnen würden. So gibt es verschieden Sonderfahrzeuge, die bei den Feuerwehren im Landkreis stehen, deren Finanzierung aber vom Landkreis übernommen wird, weil sie für alle Kommunen vorgehalten werden. Im letzten Jahr beschaffte der Landkreis Fürstenfeldbruck in diesem Kontext ein sogenanntes Löschunterstützungsfahrzeug (LUF) und stellte es beim letztjährigen Kreisfeuerwehrtag erstmalig der Öffentlichkeit vor.
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